Verfassung des Kantons Basel-Stadt: (vom 2. Dezember 1889)

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Staatskanzlei, 1960 - 14 pages

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1000 Stimmberechtigten Abstimmungen und Wahlen Allgemeine Bestimmungen allgemeinen Geschäfte alljährlich Amtsdauer Annahme oder Verwerfung Armenpflege Ausgaben Ausübung der bürger beraten beschliesst Beschluss unterliegt besoldet Bestimmungen der Bundes Bestimmungen des Gesetzes Bildungsanstalten Bundesgesetzgebung Bundesverfassung Bürgergemeinden Bürgerrecht Dezember eidgenössischen Einwohnergemeinde einzelne Bestimmungen einzelnen Mitglieder Entscheid vorzulegen erforderlich Erlass erledigte Erneuerungswahl fakultativen Referendum Gemeinde Gemeindesachen Genehmigung Gerichte und richterlichen Gesamtheit der Stimmberechtigten Gesetz zu bestimmenden Gesetzgebung gesetzlichen Bestimmungen gewählt Gewissensfreiheit gleichzeitig Mitglieder Grossen Rates Grossratsbeschlusses Grossratsstellen Initiativbegehren innerhalb der Schranken insofern Kanton wohnenden kantonale Kantons Basel-Stadt Kantonsbürger Kantonsverfassung Kirche kirchlichen Konkursiten Landgemeinden lichen Liegenschaften Mitglieder des Grossen Mitglieder des Regierungsrates Mitgliedern bestehender Namens des Grossen Oberaufsicht öffentlichen Behörden Organisation Präsidenten Quartiere Rechte Religionsgenossenschaft revidirte Verfassung Revision der Verfassung richterlichen Beamtungen Scheuermann Schulen Schweizerbürger soll sowie diejenigen Staat errichtet staatlichen Organe Staatsverwaltung Stadt Ständerat Unentgeltlichkeit Unterrichtsanstalten Verfassung oder einzelner Verhältnis des Staates Verwaltungsräte Voranschlags vorbehalten Wahl der Mitglieder Wahl des Abgeordneten Wahlart wählbar wählenden Verfassungsrat

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