Rathschlag betreffend den Anzug über Abänderung des Wahlgesetzes und die bezügliche Petition: dem Grossen Rath eingegeben den 4. März 1873Verlag nicht ermittelbar, 1873 - 21 pages |
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26 der Verfassung Ablauf der Wahlzeit absolute Mehrheit Altersjahr zurückgelegt Arbeiten der Bundesrevision artikelweise Aufhebung der Anmeldungspflicht Basel Basel-Stadt Behörde Beſtim betreffende Gemeinderath Bettingen bevorstehenden Wahlen bloß Bundesverfassung Bureau Collegien Delegirten dieß Discuſſion drei Landgemeinden dritten Wahl Einrichtung Einzelnen Voten enthalten Ergebniß erledigt Erneuerungswahlen ersten Wahlgang erwählen folgende nähere Bestimmungen ganze Frage gelten folgende nähere Gemeinden Gesetz vom 11 Gesezesentwurf gestellte Anzug Gewählten gleich Groß Große Rath besteht Großen Rathes frei Großrathsmitglieder Großrathswahlen iſt jezt kantonalen Kantons Kleine Rath Kleinhüningen liche Loos Mitgliedern des Großen mungen muß müſſen Nachwahlen Namen Nath Niedergelassenen nothwendig Petition Präsident Protocoll Revision Riehen sämmtlichen Schluß Schweizerbürger Scrutinien Scrutinierens ſei ſind ſoll Sonntag finden statt Staatscollegium Stimmenzählern Stimmzettel Uebelſtände Ueberweisung unsern Verfaſſung vermittelst Scrutinirens wäh Wahl keine absolute wählbar Wahlbüreaur Wahlcollegien Wahlcollegium des Landbezirks Wahlen vermittelst Urnen Wählerlisten Wahlgang die wenigsten Wahlgang keine Stimme Wahlgefeßes Wahlkörper Wahlsystem Wahlurnen Wahlzünfte wohnenden Stimmberechtigten Zahl der Wahlfähigen zwei