Verfassung des Kantons Aargau. Entwurf des Verfaßungsrathes1831 |
Other editions - View all
Common terms and phrases
Ammann Amtsdauer der Mitglieder Amtsdauer von sechs Ausgaben des künftigen beiden Suppleanten besißt bewaffnete Macht Bezirksamtmann Bürgern des Kantons cher dieſelben dreifachen Vorschlag dreißigste Altersjahr zurückgelegt Ende des dritten Ende des sechsten ernannt erste Erneuerung geschieht ertheilt freier Wahl Friedensrichter Gefeß bestimmt Gefeßgebende Gewalt gemäß Gemeinde Gemeinderaths müssen Gemeindeversammlung Gerichte Geschwisterkindern einschließlich geseßlich bestimmten Geseze und Beschlüsse Geseze und Dekrete gewählten am Ende gleicher Zeit Mitglieder Gliedern besteht Grade von Geschwisterkindern Große Rath versammelt Hälfte erneuert Heirath Jahre zur Hälfte jährlich Kanton Aargau Kantonsbürger Kleinen Rathe Kreise läßt legt dem Großen meinde Mitgliede des Obergerichts Mitglieder des Gemeinderaths Mitglieder des Großen Mitglieder des Kleinen Mitglieder oder Suppleanten muß müssen das dreißigste Nath öffentlichen Verwaltung Ortsbürger Ortsbürgerrecht peinlichen Fälle Richterliche Gewalt sechs Jahre festgesezt sechsten Jahres austreten seyn ſizen Sizungen soll ßen Rathe Staat Staatsbürger Suppleanten des Bezirksgerichtes Unverleßlichkeit Verfaſſung Verwandte im Blut vier Suppleanten Vollziehung der Geseze wohnenden stimmfähigen Bürger Zuchtpolizeifälle