“Der” Rechtsfreund für den Canton Bern, oder, Anleitung, die im Leben vorkommenden Rechtsgeschäfte nach den bestehenden Gesetzen und Uebungen abzuschliessenFr. Schulthess, 1841 - 414 pages |
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abgefaßt Amtsnotar ausdrücklich Beistand Beistandschaft berechtigt Berner Rechtsfreund bescheinigen besondere bestimmt Bevogtung Bevollmächtigten Bewilligung Bezahlung bloß Bürge Bürgschaft daher daherige Darlehen derjenige derselbe Dienstvertrag dieſes Ehefrau Ehemann Eigenthümer elterlichen Gewalt Erbauskauf Erben Erblasser Erbschaft Erklärung erst Falle feine find folche Folge foll Forderung förmlich Formular Formular Nr Gefeß gefeßlichen Gegenstand Geld Gelddarlehen Geldstag Gerichte geschehen Gesellschaft Gesetz Gewährsmangel Gläubiger gleich Grund Grundpfand Grundpfandrecht Gültbrief gültig haftet Handlung Heinrich Heinrich Korn heißt Herrn iſt Jahre Jemand Jucharten Käufer Kaufpreis Kinder laſſen läßt lediglich leßten lichen Liegenschaft muß Nachtheil Notar Notherben Nothfrist nöthig nothwendig Obligation Parteien Personen Pfand Pfandbrief Pfandrecht Pfandsache Recht Regel Regierungsrath Regierungsstatthalter Richter Saß Schaden Schiedsrichter schriftlich schuldig Schuldner Schuldschrift ſei ſein ſich ſie soll Theil thun Uebergabe Uebernehmer unbewegliche Sache ungültig Untergerichte Urkunde Verhältniß Verkäufer verlangen Vermögen verpflichtet Versprechen Vertrag vertragschließenden Vogt Vollmacht Vollmachtgeber vorbehaltenes Gut Vormundschaftsbehörde Vorschrift Weibsperson Weise Werth Willensverordnung zahlen Zins Zufertigung Zugrecht