Bericht an den h. Grossen Rath [des Kantons Bern] betreffend die Anwendung des Einkommensteuergesetzes auf den neuen KantonstheilVerlag nicht ermittelbar, 1863 - 134 pages |
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23 der Vereinigungsurkunde Abgaben und Einkünften Abgeordneten des Jura Abstimmung Aequivalent allgemeinen Verwaltungskosten alten Kantons alten Kantonstheils Ansicht Antrag des Herrn Armenwesen Beibehaltung der Grundsteuer Berichterstatter Beschluß Bestimmung billiges Verhältniß bloß Chevenez daher denjenigen Abgaben Deputirten derselbe dieſer dieß dießfalls direkte Steuer direkten Abgaben Einkommensteuer Einkommensteuergesetzes Einkünfte des alten erklären ersten Berathung Erwägung eventuelle Antrag Finanzreform ganzen Kanton Gegenwerth bildet gehörige Verhältniß gemäß Gesetz Gesetzgebung Großen Rath Grund Grundsteuer des Jura Grundsteuer des neuen Grundsteuer im Jura Grundsteuersystem Herr Kaiser Herr Migh Herr Ochsenbein Herr Stämpfli Herr Stockmar Herrn Regierungspräsidenten iſt jezt Juni jurassischen Kanton Bern Kapitalien Kommiſſion Lamboing Landestheile Lehensgefälle lich Loskauf Migy Mitglied muß müſſen neuen Auflagen neuen Kantonstheil Péquignot Pruntrut Redaktion rücksichtlich Schneider Schooß ſei Seite sollen sollte Sonceboz steuer des Jura Theil tonstheil unserer Verfaſſung Verfassung von 1831 Verfassungsrath Verhältniß gebracht Verhandlungen Vermögen Vermögenssteuer Vorberathungskommiſſion Vortrag des Herrn Worte Wünsche Zehnten und Bodenzinse zweiten Berathung