Vortrag an den h. Regierungsrath (des Kantons Bern) betreffend die Anwendung des Einkommensteuergesetzes auf den neuen Kantonstheil: Bern, den 29. Mai 1863Verlag nicht ermittelbar, 1863 - 20 pages |
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23 der Vereinigungsurkunde abgeschafft allfällig zu wenig alten Kanton Bern alten Kantonstheils Armenwesen im alten ate ate ate Auflagen möglichst gleichmäßig Ausgleichung außerordentl Beibehaltung des dermal beiden Kantonstheile bernische Beschluß Beſtimmung Betrag Betreffniß Beziehung Biel Bodenzinſe Bodenzinsloskaufskapitals daher Dezember dieſes Dieß Domänen des alten Ehrſchäße Einführung der Einkommenssteuer eingeführten direkten Steuern Einkommen oder Erwerb Einkünften im alten Entschädigung der Privatinhaber erforderlichen neuen Auflagen Ertrag Erwerb verlegt feſt Finanzdirektion Finanzen fürstbischöflich Garantie der Grundsteuer Gegenwerth bildet Gemäß Große Rath Grundsäge Grundsaße Grundstener Grundſteuer Grundsteuer im Jura Grundsteuer im neuen Grundsteuersystems Guthabens des alten Jahre jurassischen Kantonstheils in Betracht Liquidation der Zehnten Mitglied des Verfassungsrathes muß namentlich neu eingeführten direkten neue Kantonstheil behält Nothwendigkeit ordentliche Steuerbezug ordentliches Büdget ordentliches Büdget Fr Regierung Regierungsrath schweizerische Eidgenossenschaft ſeine ſind sollen ſtatt Steuern des alten Steuerquote Tagsagung Umwandlung solcher Gefälle unterzeichnete Direktion Verfassung Verfaſſung Art Verhältniß Verkäufe der Nationaldomänen Volkszählung wenig abwerfen möchte Zehnten und Bodenzinse