Klage der Actionäre der aufgehobenen Solothurnischen Bank gegen den Staat Solothurn an das hohe schweizerische BundesgerichtVerlag nicht ermittelbar, 1887 - 89 pages |
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Abschnitt Abschreibungen Aktien Aktiengesellschaft Aktionäre Aktiven Aktuar Aktuariat Anstalt Antheil Antrag aufgehobenen Bank Aufhebung Auflösung der Bank Ausbezahlung Ausschuss Balsthal Bankgebäude Bankgesellschaft Bankgesetzes Banknoten behaupten behufs bereits Bericht Beschluss besonders Bestimmungen bestreiten bestritten bezahlen bezüglich Bilanz Bundesgericht Civilprozess Delegirten des Staates demnach deshalb Direktor Eigenthümer Einrichtungskosten Entschädigung erste erwähnten erzeigen Expropriation Fall Februar Fiskus Frage ganzen Garantie gegenwärtiger Klage Gegenwerth Geld Geldbeschaffungskosten gemacht gesagt Geschäft Gesetzes Gesetzgeber glauben grossen Grunde Gründung der Bank gütliches Uebereinkommen Hypothekarkasse indem Jahre juristische Person Kanton Aargau Kanton Solothurn Kantonal Kantonalbank Kantonalbank-Gesetz Kantonsrath könnte lassen lichen Liquida Liquidation Liquidations-Ausschuss Liquidationskosten machen Mobiliar müssen müsste Nominalwerth nothwendig Organe Privataktionäre rathes rechtlichen Rechtsbegehren Regierungsrath Reservefond Sachverständige Seite des Staates soll Solothurnischen Bank staatsrechtlichen Beschwerde Summe thatsächliche Theil tonalbank Uebelstände Uebereinkunft vom 22 Uebernahme unserer Ansicht unserer Auffassung Urtheil Verhältniss Verletzung Vermögens der Bank Vernehmlassung Verwaltungsrathes Verzinsung vorbehalten vorhanden Vorräthe Weise Werth Werthung wohlerworbene Privatrechte wollen Zahlungen Zins