Bundesgesetz über die Strafrechtspflege für die eidgenössischen Truppen: vom 27. August 1851

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Stämpfli, 1851 - Military law - 143 pages
 

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Absicht allfällig Angeklagten Angeschuldigte Anklage Armee Auditor Aufruhr außerordentliches Kriegsgericht Beamteten Befehl Begnadigung Behörde besonders bestimmt bestraft betreffenden bezeichneten Beziehung bloß Bundesrath Bundesversammlung bürgerlichen darf derselbe Diebstahl Dienste dreißig Eidgenossenschaft eidgenössischen Enthauptung Entsezung erforderlichen Ersazmänner ersten Fällen foll Franken Gefängniß Gefängnißstrafe Gericht Gerichtsschreiber Geschwornen Gesez Gesezbuche Grade oder Range Großrichter Handlung höchstens Instruktionsdienste Jahren belegt Jury Kantons Kassation Kassationsgerichtes Kenntniß Komman Kommandant Kompagnie Kompetenz Körperverlezung Korporale Korps läßt leztern lichen Militärgerichts militärischen Obern Militärperſonen muß Nähe des Feindes Nichtkombattanten nöthigen nöthigenfalls Oberauditor oberste Kommandirende øder öffentlich Offizier Offizieren des Justizstabes ordentlichen Kriegsgerichte Ordnungsfehler Ordnungsstrafe Ordonnanzen Personen Rechtspflege Richter Sache Schärfungsgrund schuldig sechs Sizung soll Stab steht Strafart strafbaren Strafe Strafpolizeibeamtete Tage Thäter Theil Theilnehmer Titel Tode Todesstrafe Tödtung Truppen Truppenkorps Uebertretung Umstände Unteroffiziere Urheber Urtheil Verbrechen Vergehen verhängt Verjährung Verlezung vers Vertheidiger verübt Verurtheilte vier Vollziehung Vollziehungsbefehl vorsäzlich Vorschriften Voruntersuchung wenigstens Zeugen Zivilpersonen Zuchthaus zwei Jahre

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