Verordnung der Classifikation und Patentierung der Medizinal-Personen des Cantons Berngedruckt in Hochobrigkeitl. Buchdruckerey, 1807 - 32 pages Bern / Medizin / Personal / Verordnung. |
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Actum Aerzte Arztes Ausübung authentische Belege wohlvollendeter Belege wohlvollendeter Studien Bericht gefallen Bern den Gelübdes-Formel Bern thun fund bescheiniget worden seyn bey Tage Cantons Bern thun Cantons Bern verwah chirurgischen Collegium dispensieren drey Jahre eingelegte authentische Belege erforderlichen erhält aber erst erreichten vorgeschriebenen Alters Examen Examinatoren der Bericht Gefährde vermitten gegenwärtiges Patent Gelübde an Eidesstatt gewärtig zu seyn Grenzen seines Patents Gül Handgelübde an Eidesstatt herauskommenden Sanitäts Herrn N. N. Herrn Oberamtmanns Hinsicht zu widmen Kraft bestehenden Lehrer einlegen lich Medizinal medizinischen muß Nacht wie bey nehmenden Pflichten Oberamtmanns wird bescheiniget obgedachter Candidat Officinen Patent angezeigt Patent erhält patentierte Pflichten eines praktischen Pharmazie Polizey Präsident und Beysißer Prü prüfen lassen Rathe gewärtig Sanität-Raths des Cantons Schröpfen Siegel des Cantons Theilen seiner Prüfung theoretischen und praktiſchen thun fund hiemit tigkeit Unserem Herrn Präsidenten Unterschrift des Herrn verordneten Examinatoren Verordnung Weibspersonen wohl bestanden sey Wundärzte Zeugniß einer wohlbestandenen Zukunft noch herauskommenden Zweigen