Verfassung des eidgenössischen Kantons Uri

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Z'graggen, 1850 - 37 pages
 

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alljährlich Allmenden Altdorf Amnestie Amtsdauer Angestellten Attinghausen Aufsicht Ausschluß außerordentliche Ausstand Austritt Beamteten Beamtungen Befugniß Begehren beiden Bezirke Berathungen besondere Besorgung bestehend Bestimmungen des Gesezes betreffenden Bezirk Uri Bezirksammann Bezirksbehörden Bezirksgemeinde Bezirksgericht Bezirksgut Bezirksrath Bürgeln Bürger Bürgerrecht daherigen dießfalls Dorfgemeinde Dorfgericht Einberufung Erstfeld ertheilt Erziehungsrath feine find Fluelen Gefeß Gefeße gefeßgebende gemäß Gemeinderath Gemeindsbehörden Gerichte Geschäfte Geschäftsordnung Geseß Gesetze gleiche Grundsaß Gurtnellen inappellabel innert jährlich Kantons Uri Kantonsbehörden Kantonsbürger Kantonsgericht Kirche Kirchenrath Kirchgemeinde Kommissionen Korporationsgut Kriminalgericht Landammann Landes Landesstatthalter Landsge Landsgemeinde läßt Leßtern meinde muß Nähere nöthig Oberaufsicht des Staates Oberbehörden obersten ordentlichen politische Gemeinden Polizei Presidenten Recht Rechtdarschlagen Regierungsrath Reglement richterlichen Behörde rungsrath Schächen Schattdorf Schranken Schweizerbürger Seedorf Seelisberg ſind souveräne sowie Spiringen steht Stimmfähigkeit Suppleanten Theil Totalerneuerung übt Unterschächen Urfern Ursern Urtheile Verfassung Verrichtungen Verwaltung VII Geschlecht Volkszählung vollziehenden Gewalt Vorbehalt Vormundschafts Vorschlag Vorschriften Wahlen wählt Weisungen weltlichen wenigstens wichtigern Fällen Wuhrgericht Zivilstreitigkeiten zweifache Landrath

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