Die Revision des luzernischen Strafrechtsverfahrens

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Verlag nicht ermittelbar, 1884
 

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Amtsstatthalter Angeklagten Angeschuldigte Anklage und Vertheidigung Anschuldigungszeugen Appellation Appellationsgericht Appellationsrath Aussagen beendigt Beklagten Berathung Bericht d. d. Berufung Beurtheilung Beweise blosse Blutbann Brachmonat Carolina daher dürfte Einwendungen einzu Entscheidung Entwurf der Gesetzgebungskommission erkannt Erlass ersten Fällen Finalprozess Garantie gelangte der Prozess Gericht Geschwornen Gesetz von 1865 Gesetzgebungen Geständniss Grund Hauptverfahrens heit Helvetik höramt Indizienbeweis Jahr Justizkommission Kanton Luzern Kantonalverhöramt Kleinen Raths konnte konsequente Durchführung Kosten Kriminal Kriminalgericht Kriminalkammer Kriminalsachen Land Landtage lichen Malefizfälle Materialien materiellen Mittermaier mündlichen Verhandlung muss neuen nöthigen nothwendig Obergericht öffentliche Ankläger organischen Gesetze peinliche Frage Pfyffer Prinzip der Mündlichkeit Prozedur Rath der Rechtsverständigen Räthen und Hunderten Rathsrichter Rechts rechtsverfahren Revision des Strafrechtsverfahrens Richter richtig schriftlichen Schuld Schweizerkantone sieben Zeugen sodann soll sowie Spezial Spruchreife Staatsanwalt ständigen Strafgesetzgebung Strafgesetzbuch Strafprozess Strafprozessordnung Strafrechts Strafverfahren Tortur unterm Urtheil Urtheil gefällt Verbrechen Verhör Verhörrichter Verurtheilung vorladen Vortheil der Mündlichkeit Vorverfahren Weise Wesentlichen Willisau Zeugen und Sachverständigen zips der Mündlichkeit zweiten Instanz

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