Die Lehre von Besitz nach preussischen Recht1839 |
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Absicht acquir Actio in rem affirmativen Rechts Allgem Allgemeine Landrecht amitt animo animus domini animus possidendi Anwendung Ausdruck Ausnahme Ausübung Befiher Befihergreifung Befit Befugniß Begriff Bemerkung Besiger Besih Besik Beſikes Besis Besit besonders Bestimmung Beziehung bloß bloßen Inhaber bonae fidei civilis daher Detention dieſer Dieß eben Ebend Eigenthum Erklärung erst Erwerbung des Besizes Fall fides finden findet Früchte Fruchterwerb fructus gedruckten Entwurfs Gegenstand gemeinen Rechts Gewahrsam Gewalt Goßler Gråvell Grund Grundsah Grundstück Handlung heimlich heißt Interdicte interdictum iſt Jemand juristische Person juristischen Klage körperliche Landrecht läßt Lehtere lich Meinung Mitbesiger Monent muß naturalis nothwendig Pächter Person physische poss possessio possessionis possessor possidere rechtliche Rechtsmittel Redactoren Rede redlichen Besitzer Regel Röm Römischen Rechts Sache Savigny Schuß ſein Selbsthülfe Servituten soll Stellvertreter Suarez Theil thum Uebergabe Unredlichkeit Unterschied unvollständigen uti possidetis Verhältniß Verjährung verloren Verlust verschiedenen vollständigen vorhanden wieder Willenserklärung willkührlich wirklich Zeitschrift a. a. D. S.