Gesetz über die Einführung des Strafgesetzbuches vom 14. April 18511851 |
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Angeschuldigten Antrag Anwendung Artikel Auslande Ausübung der bürgerlichen Beamten Befugniß begangen Beleidigung bestimmt bürgerlichen Ehre bürgerlichen Ehrenrechte erkannt Dauer denselben auf zeitige Diebstahl drei Monaten bestraft dreihundert Thalern Ehrverlegung Einhundert Thalern Erlaubniß Fahrlässigkeit Fällen fängniß festgestellt Freiheitsstrafe fünf Jahren bestraft funfzig Thalern Gebäude Gefängniß von drei Gefängnißstrafe Gericht Geseßen gleiche Strafe Hazardspiele Hehlerei ingleichen Konfiskation läßt Leben verloren lichen Mensch das Leben mildernde Umstände vorhanden Nachtheile öffentlichen Aemtern erkannt Papiergelde Personen Polizei Preußen Preußischen Raub rechtskräftig Rückfalle Sachen Schwurgerichtshöfe sechs Monaten bestraft sechs Wochen sowie mit zeitiger Staates Stellung unter Polizei-Aufsicht Strafgesetzbuche Thalern bestraft Thalern oder Gefängniß Thåter Theil Theilnehmer Titel Todesstrafe Uebertretungen Unfähigkeit zu öffentlichen Untersagung der Ausübung Unzucht Urkunden Urtheile Verbrechen oder Vergehen Verjährung Verlegten Verlust der bürgerlichen verübt verurtheilt vorsäglich vorsäßlich wissentlich zehn Jahren bestraft zeitige Unfähigkeit zeitige Untersagung Zuchthaus von fünf Zuchthaus von zehn Zuchthausstrafe zugleich auf zeitige zugleich mit Geldbuße zwei Jahren bestraft zwei Monaten Zweikampf