Über den Begriff von "moralischen Personen", "Corporationen" u. "Gemeinden" u. über die Verhältnisse gemeinnütziger Institute zum Staate, nach bernerschen Gesetzen1843 |
Common terms and phrases
Allgemeinen Anerkennung Anstalten ausdrücklich befizen Befugniß Begriff Behörden bernische besigen besondere bestehenden Familienkisten Bestimmung bestritten Bettelordnung Beziehungen bleibendem und öffentlichem bleibenden Zweck blos bloße Burgdorf Burgergemeinden daher deßhalb diejenigen dieſe dieſes dieß doppelte Persön Dorf Dorfgemeinden dürfte Eigenthum eigentlichen Korporationen einzelnen Menschen Erbschaft ertheilen erwerben find Fiskus fißen Frage gefeßlichen Geldstag Gemeinden Gemeinheiten mit bleibendem gemeinnüßigem Zwecke gemeinschaftlichen Gesammtheit Gesellschaft Gesez getrennte Person Großen Raths Grube bei Köniz Grubenanstalt Grundbesig Grundeigenthum Gutachten Handelsgesellschaften Handlungsgesellschaften hingegen hinsichtlich Insel Institute iſt juri juriſtiſche juristische Persönlichkeit Kanton Bern Kirche Kiste Kistengute Kollektiv-Namen läßt lich lichkeit Liegenschaften mehrsten meinde Miteigenthum moraliſche moralische Personen anerkannt muß Namen namentlich öffentlichen Zweck Organe Perſonen physischen oder moralischen physischen Personen privatrechtliche Privatvereine rechtliche Rechtsame Rechtsfähigkeit Rechtssubjekt Rechtsverhältniß Regierung Sagung sämmtliche saß schaft ſelbſt sogenannte Sparkassen Stiftungen stische Persönlichkeit Subjekt von Rechten Theil todte Hand Unterzeichneten Ansicht Vereine Verfaſſung Verhältniß Verpflichtungen Vertrag verwaltet Verwaltung Werth wesentlich Willen