Der schweizerische Gebürgs-Förster, oder Deutliche und genaue Anweisung für Forstbediente, Gemeindsvorsteher und Partikular-Waldbesitzer des südlichen Deutschlands und der Schweiz, ihre Waldungen auf die beste Art zu besorgen, und den möglich grösten Nutzen aus ihnen zu ziehen, Parts 2-3

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In Commission der Flickschen Buchhandlung, 1806
 

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