Die rechtliche Natur der Gewerbs-Konzession

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Ackermann, 1889 - 81 pages
 

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alſo Ausdruck bayer bayr bedarf befähigte Person Befugnis begründet Begründung berechtigt Beschränkungen besondere beſtimmte Bestimmung Bethätigung Betrieb eines Gewerbes blos Charakter civilrechtliche darf deſſen dieſe Eigenschaften Einzelnen Entsch Entwurf Erlaubnis Erlaubniserteilung Erteilung Erwerber Falle Fallwild gefeßliche Genehmigung Georg Meyer Gesetzgeber Geseze Gewerbebetrieb Gewerbeordnungen gewerbepolizeilichen Gewerbepolizeirecht Gewerbes befähigte Gewerbetreibenden Gluth Grund Handelndürfen Handlung hinsichtlich Inhaber iſt Jagd Jagdkarte Jagdscheines Jedermann gestattet Konzeſſion Konzessionserteilung Landmann läßt lediglich lichen Löning muß müſſen Natur öffentliche Gewerberecht öffentlichen Gewerbe öffentlichen Intereſſe öffentlichen Interessen öffentlichen Rechtes öffentlichrechtlichen Otto Mayer Pandekten Person Polizeierlaubnis polizeilichen polizeirechtliche preuß privates Gewerberecht privatrechtliche radizierten Gewerben realen Realgewerbe Realgewerbeberechtigungen Rechtsfäße Rechtsnormen Rechtsordnung Rechtssag Rechtssubjekt Rechtsverhältnisse Reichsgerichts Schicker Schuß ſei ſein ſelbſtändigen Seydel ſich ſie ſind ſondern stehenden Gewerbe Stellvertreter ſubjektiven subjektiven Rechtes Uebertragung Verbote Vererbung Vergl Verleihung verliehen verwaltenden Staate Verwaltungsakte Verwaltungsorgane Verwaltungsrechtes Vorausseßung Vorschriften Wandergewerbescheines Weiſe Willen Wirkung Wittwe bezw Wollendürfen Worten zession Zulässigkeit

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