Commentar zum privatrechtlichen Gesetzbuche des Kantons Zürich, Volume 2Orell Füssli, 1870 |
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Abschluß Absicht allfällig alſo Anspruch Anwendung anzunehmen ausdrücklich Befugniß belangt berechtigt Bestellung Bestimmung Betrag betreffenden Bezahlung Bezug bezw blos Bürgen Bürgschaft Cession Concurs Contrahenten daher darf derselbe deſſen dieſe dieſelben diesfällige Dritten Eigenthum Einrede einzelnen Empfänger Erben Erblassers Erbrecht Erbschaft Erbtheil Erfüllung Erklärung erst Fahrlässigkeit Fall fällig Folge fordern Forderung Frachtbriefe Frachtführer Frist gegenüber geltend gemäß Gericht Geschäft Gesellschaft Gesezes geweſen Gläubiger Gründe Grundstücke Gültigkeit haftet Handelsrecht Hauptschuldner indeß Intereſſe iſt Kapitel Käufer Kaufpreis Kaufvertrag keineswegs Kenntniß Kinder Klage Kommittenten laſſen läßt leßtern leztern lichen Liegenschaften Miether muß müſſen Nachlaß Nachlaßvertrage Nachtheil Notar Novation Pächter Personen Pfandrecht Pflichttheil Recht rechtliche Rechtsgeschäft Rechtstrieb Regel Sache Schaden Schuldbrief Schuldner ſei ſein ſeine ſelbſt ſich ſie Söhne soll ſondern Testament Testator Theil Tode Umständen Vater verabredet Verbindlichkeit Verfügung Verhältniß Verjährung Verkäufer Verlassenschaft Vermiether Vermögen verpflichtet Vertrag Verzugszins vielmehr Vorbehalt vorhanden Waare Werth wirklich Zahlung Zins zustehenden Zweifel