Das staatsrecht des deutschen Reiches, Volume 2Mohr, 1878 |
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Abschluß allgemeinen Anordnungen Anwendung ausdrücklich Ausfertigung Ausführung Bank Bankges Banknoten Beamten Befehl Befugniß befugt Behörden Beschluß beschränkt besteht Bestimmungen Betrieb Bundes Bundesstaaten daher demgemäß Deutschen Reiches dieſe Eichung einzelnen Einzelstaaten Eisenbahnen Elsaß-Lothringen enthält erforderlich ergiebt Erklärung Erlaß erlassen ertheilt Falle formellen Frachtführer Gebiete Gefeß Gefeßes Gefeßgebung Geld gemäß Genehmigung Gerichte Geschäfte Geseß Gesez Gesezgebung Grund hinsichtlich Hirth's Annalen Inhalt iſt Juli Juni Kaiser Kompetenz des Reiches Konsulate Konsulatsges Konsuln Kraft Landesgeseße läßt lichen Maß Münzen muß müſſen Norddeutschen Bundes öffentlichen Papiergeld Patent Patentamt Pflicht Post Postanstalt Postges Postsendungen Postverwaltung Postzwang Preuß Promulgation Ratifikation Recht rechtliche Rechtsfäße Rechtsregeln Rechtssag Rechtsvorschriften Regeln Regierung Reichsangehörigen Reichsbank Reichsgeseße Reichsgesetzgebung Reichskanzler Reichstages Reichsverfassung Sanction Schiffer Schuß Seeamtes ſie ſind Staat staatlichen Staatsgewalt Staatsr staatsrechtliche Staatsvertrag steht Telegraphen Thätigkeit thatsächlich theils Ueber Verhältniß Verkündigung Verordnung Verpflichtung Vertrag Verwaltung völkerrechtliche Vorausseßung Vorschriften zustehenden Zustimmung des Bundesrathes