Das Staatsrecht des deutschen Reiches, Volume 1 |
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Abtheilung Angehörigen Angelegenheiten Ausdruck Auslande Ausschuß Ausübung Bayern Beamten Befugniß Begriff Behörden Berathung Berichte Beschluß besteht Bestimmung Bevollmächtigten Beziehung Bundesgebiet Bundesrath Bundesstaat Bundesverfassung daher demgemäß deutschen Bundes Deutschen Reiches deutschen Staaten dieſe einzelnen Einzelstaaten Elsaß Elsaß-Lothringen Entscheidung erforderlich ergiebt erklärt Erlaß ertheilt Falle Gebiet Gebietshoheit Gefeß Gefeßes Gegensaß gemäß Genehmigung Gesammtheit Gesch.-Ordn Geschäfte Geseß Gesez giebt Gliedstaaten Grund Grundsäße Handlung Hänel hinsichtlich Hirth's Annalen Hoheitsrechte Indigenat iſt Juni juristische juristischen Person Kaiser Kompetenz König von Preußen Laband läßt lich Lothringen Mitglieder Mohl muß Nordd Norddeutschen Bundes öffentlichen Personen Pflicht politischen Preuß Preußen Preußischen Privatrechts Rechte rechtliche Regierung Reichsangehörigkeit Reichsbank Reichsbeamten Reichsbehörden Reichsgeseße Reichsgewalt Reichskanzler Reichsland Reichsstaatsrecht Reichstages Reichsverfassung Rönne Saß Schuß selbstständige Selbstverwaltung ſie ſind ſondern Sonderrechte souveränen Souveränetät staatlichen Staatsangehörigkeit Staatsgewalt Staatsr staatsrechtliche Stenogr süddeutschen Staaten Thätigkeit thatsächlich Theil Verfaſſung Verhältniß Verordn Vertrag Vertreter Verwaltung Vorausseßung Vorschriften Wahl Wahlreglem Württemberg zustehenden Zustimmung