Das oeffentliche Recht der Schweizerischen Eidgenossenschaft: dargestellt für das Volk, Part 1Orell Fuessli, 1878 |
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Abstimmung allgemeinen alten alten Eidgenossenschaft Anlaß Beamten Bedürfniß Behörden beiden Berathung Beschluß besonders Bestimmungen bezüglich bloß bloßen Bundes Bundesgericht Bundesrathes Bundesstaat Bundesverfassung von 1848 Bundesversammlung Bundesvertrag Bürger daher Demokratie deshalb dieſe dieß eidg Eidgenossen Eidgenossenschaft eigenthümlichen Einheit einzelnen entscheiden ersten Fall Frage Freiheit freilich ganze Gebiete Gedanken Gemeinde gemeinen Herrschaften Gericht Gesetz Gesetzgebung Gewalt gewiß gewiſſe gibt gleichen großen Grunde Hand indeß iſt Jahre jezt kantonalen Kantone Kirche Kompetenz Konkordate könnte Land Landsgemeinde laſſen läßt Leben lichen ließ Luzern Materien Mediationsverfassung Mehrheit Mitglieder muß müſſen namentlich Nationalrath Natur neuen nothwendig Ordnung Organisation Parteien Personen Pfaffenbrief politischen Prozeß Rath Recht Referendum Regierung Richter richtig Sache Schiedsgerichte schließlich Schuß Schweiz schweizerischen ſein ſelbſt Sempacherbrief ſich ſie ſind soll Solothurn Souverän Souveränität Staat staatlichen Staatsrecht Stände Ständerath Streitigkeiten System Theil unserer Urtheil Verbindung Verfaſſung Verhältniß Verhältnisse verschiedenen viel Volk Waadt Wahl Weise weiter wieder wohl Zürich zwei Zweikammersystem zweite