Anmerkungen zum Strafgesezbuche für das Königreich Bayern: nach den Protokollen des königlichen geheimen Raths, Volume 2Expedition des Gesetz- und Regierungs-Blatts, 1838 |
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allgemeinen Anwendung Arbeitshaus Artikel 263 ausgesezt ausgezeichneten Aussezung begangen Begriff bemerkt Beschädigung besonders bestimmt bestraft Betrug Betrügereien betrügerischen Bigamie bloß Brand Brandlegung brechen daher derselbe Dieb Diebstahl Art Drohungen eben Einfluß Einwilligung Entführung entwendeten Entwendung Entwurf Art erfodert Erpressung erschwerender Umstand ersten Falle falsche Fälschung Familienrechte Familienstande Feuer fodert Freiheitsberaubung fremden Eigenthums fünf und zwanzig Gefahr gegenwärtigen Artikel Gehülfen gemäß Gericht geschehen Gesezbuche Gesezen wider Gesezgeber Gewalt giltig gleich Grade Gröffe Grund Grundsäzen Gulden gung Handlung Hausgesinde Irrthum Jemand Kettenstrafe Kind Kindermord kommt körperliche Kriminalstrafe Kuppelei läßt Leben lich Meineid Menschen Menschenraubs Miß Mißbrauch Mißhandlungen Mord muß Nachtheil nothwendig Nothzucht öffentlichen Person Privatverbrechen Raubes Rechte rechtlichen rechtswidrigen Rücksicht Schaden schuldig Schwangerschaft seyn soll Strafbarkeit Strafe Summe Thatbestande theils thum tikel Todesstrafe Todschlag tödtlichen Tödtung Unterschied Unterschlagung Unzucht Urkunden Verbrechen oder Vergehen verbunden Verhältniß Verlezung verübt vollendet Vormünder Vorsaz Vortheil Waffen wåre wirklich wissentlich Zuchthaus Züchtigungsrechts Zueignung Zweck