Die ehelichen Güterverhältnisse unserer bernischen Landrechte: im Vergleich zu dem Güterrechtssystem der gleichzeitigen gemeinrechtlichen QuellenVerlag nicht ermittelbar, 1862 - 36 pages |
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Aeschi Aussteuer beiderseitige Vermögen bernischen Stadtrechte besonders Bestimmungen blos bloß darzu deß deſſen deßhalb dieſe dieſelben dieß Ehefrau Eheleute ehelichen Ehemann Ehesteuer Ehetag Eheverträge eigen gut eigenthümlich einandren Einfluß einzelnen Eltern Emmenthal Emmenthaler-Statut erben Erbrecht Erkanntnuß Errungenschaftsgemeinschaft erst Falle Frau freilich Freyung frouw Fründen Frutigen ganze Vermögen gefeßlichen gemeinen Rechte Genuß gerade Gerichts gesammte gewöhnlich gewunnen Gütergemeinschaft Güterrechte Güterverbindung Güterverhältnisse Guth gütren halben teil halbigen Hälfte Hand Immobilien indem irem iſt Jahr Juchart Kinder konnte Krattigen Land Landrechte Landſaßung Landschaft Landsgemeind laſſen läßt lebendig leges barbarorum Leibgeding leztern libding ligenden Mann Mobilien Morgengabe Mutter nächſten namentlich nemmen neue Landbuch Niedersimmenthal Oberhasli Oberſimmenthal ouch Pfund rächt Saanen Sachsenspiegel sämmtlichen Schleiß Schulden Schwabenspiegel ſein ſeinen ſelbſt ſie sogenannten soll söllend Statute Steffisburg Theil Theilung Tode überlebenden Ehegatten übrigens unsere bernischen unsern Statutarrechten Vater verfügen Vergabungen Vermögen beider Gatten Verstorbenen Verwandten Vorschrift ward wenigstens Wimmis Wittwe zugebrachten Zweisimmen