Das bündnerische Erb- und eheliche Güterrecht nach seinen QuellenHelvetica ; Geschichte - Politik. |
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alamannischen alten Statuten Artikelbrief Ascendenten Aussteuer Avers beerbter beiden Bergell Bergün besonders Bestimmungen bezüglich bloß Blutsfreunde bündnerischen Chur Collateralen daher Davos Descendenten deutsche Recht dieß dießbezüglich Dörfer drei Bünde Ehegatten eheliche Güterrecht ehelichen Vermögens Eigenthum Eltern Elterntheil Engadin Eniklibrief Enikligut Enkel Erben Erbfolge Erblassers Erbportion Erbrecht Erbschaft erbten Errungenschaft erst Fall Fallrecht Frau Fürstenau-Ortenstein ganzen Vermögen Gemeinden gemeine Recht Gerichts Geschwister Gesetz Gesetzgebung gestattet gleich Gotteshausbund Grad Graubünden Großeltern Grundsätze Gütergemeinschaft Haftpflicht Hinterlassenschaft Hochgerichte Illaten Immobilien innert Jahr und Tag Kanton kinderlose Klosters konnte Landbuch Landestheile Landsgemeinde läßt letztern liche Liegenschaften Mediationsakte meisten Misox Mobilien Morgengabe Münsterthal muß Muttermagen Nachkommen Nachlaß Nießbrauch Oberengadin Oberhalbstein Obern Bund Obervatz Obrigkeit Personen Poschiavo Puschlav Regel Remüs römischen Rechts römischen Sätze Rückfall Satzungen schaft Schulden sollte später Stammlinie Statutarrechte System Testament Thalschaften Theil Theilung überlebenden Gatten uneheliche Kinder unserer Untervaltasna Vater und Mutter Verhältniß verstorbenen Verwandten vorhanden Weibergut wohl Zehngerichten Zehngerichtenbund Zugebrachte Zustimmung