Straf-Gesetzbuch für den Kanton FreiburgVerlag nicht ermittelbar, 1886 - 188 pages |
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15 Tagen 300 Franken bestraft Absicht Amtes Angeschuldigte anvertraut Anwendung Beamte oder Angestellter begangen Begnadigung Behörde Bekanntmachung beschließt besprochenen bestimmten Betrag betrügerische bürgerlichen Ehrenrechte Dauer derjenige deſſen dieſes Straf-Gesezbuches Drohungen Ehegatten Eigenthum Einſperrung Einsperrung im Zuchthause Erlaubniß Erschwerungsgrund Erstes Fällen falschen Fälschung fängniß Folge folgende Franken nicht übersteigt Franken übersteigt Gebäude Gebrauch macht Gefängniß von 15 gefeßlichen Gegenstände Gehülfen Geldbuße geneh gerichtliche Verfolgung Geseze Gewalt Großen Moose Großen Rath Hehlerei iſt Jahren bestraft Jahren verhängt Jemand Kantons Freiburg Konfiskation Körperverlegung Landesverweisung läßt lichen Menschen mindeſtens Mißbrauch Monaten bestraft muß Nachtheile nämliche Strafe öffentlichen Beamten Person Polizei Raub Reglemente Rehabilitation Reklusion Richter Rückfalle Sachen Seite schafft Staates Staatsrat strafbaren Handlungen straflos Strafmaß Strafprozeßordnung Strafzumessung Thäter Thatsachen Theil Titel Todesstrafe Todtschlag tritt überdieß Uebertretungen Umständen Unterschlagung Urkunde Urtheil Verbrechen verfälscht Vergehen verhängte Strafe verübt verursachte Schaden Verurtheilte Vorbehalt vorsäglich vorsäßlich Vortheil Weise Werth widerrechtlich wissentlich zuchtgerichtliche Strafe Züchtigungsrechte Zwangshause Zweikampf